Unsere Kerngebiete

Die Kanzlei Bertozzi vertritt Sie in allen Belangen unten aufgeführter Rechtsgebiete. Aufgrund unserer Spezialisierung auf ausgewählte Rechtsgebiete sind wir in der Lage unsere Mandanten bundesweit bestmöglich zu vertreten.

anwaltliche Vertretung im Arbeitsrecht
Das Anliegen der Kanzlei ist die fachgerechte Beratung bei arbeitsrechtlichen Belangen. Ob Kündigungen, Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag. Lassen Sie sich bei diesen Themen durch entsprechend vorhandene Expertise auf dem Gebiet Arbeitsrecht anwaltlich vertreten, damit sie auf der sicheren Seite sind.
anwaltliche Vertretung im Kindergeldrecht
Das Kindergeld ist seit 1996 eine steuerliche Leistung des Staates, die nach den Vorschriften des Einkommenssteuergesetztes festgelegt werden. Da es sich um eine Angelegenheit aus dem Einkommenssteuerrecht handelt, sind die Klagen in Kindergeld- angelegenheiten vor dem Finanzgericht zu verhandeln. Wir verteten Sie bundesweit.
anwaltliche Beratung im Werkvertragsrecht
Probleme in der Durchführung und Abwicklung von Planungs-, Herstellungs- oder Instandsetzungs- verträgen zeichnen sich in Vorbereitung, Ablauf und Beweissicherung durch spezifische Eigenarten aus, die die rechtliche Beratung notwendig machen können.Wir kümmern uns um Ihre Belange im Baurecht und Architektenrecht.

Bundesweite Hilfe

Die Kanzlei Bertozzi berät Sie kompetent in allen Belangen aufgeführter Rechtsgebiete, egal aus welcher Region Deutschlands Sie kommen. Zögern Sie also nicht und treten Sie einfach an uns heran. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen und Kenntnissen aus zahlreichen Fällen.

Beratung im Fokus: Kindergeld für Ausländer und Saisonarbeiter

Die Kindergeldzahlungen bei Sachverhalten in denen 2 EU Mitgliedstaaten involviert sind, zeichnen sich als anspruchsvolle rechtliche Materie aus. Für die Antragsteller bedeutet dies meist einen zähen Kampf. Die Kanzlei verfolgt seit 2003 die bundesweite Bewilligungspraxis der Kindergeldkassen. Es ist selbstverständlich, dass die Kanzlei die Rechtsprechung des BFH und des EUGH ständig ausgewertet und im Sinne der Mandantschaft einbezieht.

Kontaktieren Sie die Kanzlei, wenn Ihnen bei Antragstellung oder Gewährung Probleme bereitet werden.