Kindergeldrecht mit Kanzlei Bertozzi erhalten

Recht auf Kindergeld

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, steht Ihnen das Kindergeld zu. Doch nicht immer wird dieses Recht gewährt!
Die Kanzlei Bertozzi ist auf Fälle zum Kindergeldrecht (inkl. EU Kindergeldrecht) spezialisiert!

Was ist das Kindergeld?

Das Kindergeld ist die steuerliche Freistellung des Existenzminimums des Kindes. Was bedeutet das?
Das Kindergeld ist seit 1996 eine steuerliche Leistung des Staates, die nach den Vorschriften des Einkommenssteuergesetztes festgelegt werden. Geregelt ist dies in den §§ 62 – 77 EStG (Einkommenssteuergesetz) und in diversen EU- Verordnungen. Aktuell die EG (VO) 883/2004. Vorgänger war die EG (VO) 1408/7die bis zum 30.04.2010 galt.
Da es sich um eine Angelegenheit aus dem Einkommenssteuerrecht handelt, sind die Klagen in Kindergeldangelegenheiten vor dem Finanzgericht zu verhandeln. Wir verteten Sie bundesweit. Zuständiges Finanzgericht in Hessen ist der Hessische Finanzgerichtshof mit Sitz in Kassel. Die Höhe des Kindergeldes beträgt für das erste und zweite Kind aktuell 184 EUR, für das dritte Kind 190 EUR und für weitere Kinder 215 EUR. Den Einmalbetrag gab es im Jahr 2009 pro Kind i.H.v. 100 EUR.

Kindergeld bei Auslandsbezug z.B. Deutschland und Polen

Ergeben sich für die Familienkasse Berührungspunkte zu verschiedenen EU Mitgliedstaaten kann es zu konkurrierenden Kindergeldansprüchen kommen. Gemeinhin bekannt ist das festgesetzte Differenzkindergeld. Hier wird dem deutschen Kindergeld ein Betrag abgezogen, der im EU-Ausland gezahlt wird oder bei entsprechender Antragstellung zu zahlen wäre.
Diese Fälle sind durch die Anwendung der EU-Verordnungen zu klären. Die uneinheitliche Rechtsanwendung der Familienkassen führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Ohne die Tricks zu kennen, wird man hier Einbußen hinnehmen müssen.
Wir kennen die Tricks und können Ihnen helfen!

  • Wir kämpfen für Ihr Kindergeld
  • Nachzahlung Ihres Kindergeldes möglich
  • Rechtliche Prüfung Ihre Ansprüche
  • Sachgerechter Umgang mit Behörden
Was tun falls der Antrag auf Kindergeld abgelehnt wurde?
Wie lange gilt die Einspruchsfrist?
Wie ist die Bearbeitungsdauer des Einspruchs?
Haben Sie Anspruch auf eine Klage auf Kindergeld?
Was bedeutet Differenzkindergeld?
Wann endet die Klagefrist?
Übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens?
Wann gibt es eine Rückzahlungspflicht?

Fazit:

Sie sehen, dass Thema ist sehr komplex!
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Hilfe brauchen. Durch die unzähligen hier bearbeiteten Fälle, sind wir Kenner des Kindergeldrechts und der praktischen Abläufe.

Beachten Sie auch:

Grundsätzlich kann der Antrag auf Nachzahlung von Kindergeld für bis zu vier zurückliegende Jahre gestellt werden.

  • Ist Ihr Kind zwischen 18 und 21 Jahre alt und steht es in keinem Arbeitsverhältnis und ist zudem bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet, so erhalten Sie weiterhin das Kindergeld
  • Kindergeld erhalten Sie, wenn Ihr Kind zwischen 18 und 25 Jahre alt ist und sich in Berufsausbildung befindet, sich in einer Übergangszeit von maximal 4 Monaten befindet, die Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht anfangen bzw. fortsetzen kann, ein freiwilliges soziales Jahr ableistet, wegen einer Behinderung nicht selbst versorgen kann

Die Einkünfte Ihres Kindes dürfen den Betrag von 7.680,00 Euro/Jahr nicht übersteigen. Durch Einspruch und Klage wird Ihr Anspruch notfalls gerichtlich verfolgt. Im Moment wird sind die Familienkassen von einer Umorganisation betroffen. Die Auslandkindergeldfälle werden nunmehr von der Familienkasse Hessen bearbeitet.