Werkvertragsrecht

Wir kümmern uns um Ihre Belange im Baurecht und Architektenrecht

anwaltliche Beratung im Werkvertragsrecht

„Probleme in der Durchführung und Abwicklung von Planungs- Herstellungs- oder Instandsetzungsverträgen zeichnen sich in Vorbereitung, Ablauf und Beweissicherung durch spezifische Eigenarten aus, die die rechtliche Beratung notwendig machen können.“

Fachgerechte Beratung im Werkvertragsrecht

Eine wirtschaftlich vernünftige Strategie muss grundsätzlich auf Prozessvermeidung gerichtet sein. Deshalb ist gerade die Beratung im Vorfeld, die textliche Gestaltung der Verträge entscheidend. Dies bietet den Vorteil, dass strittige Auseinandersetzungen optimal vorbereitet sind.

Um für den Rechtssuchenden einen verlässlichen Kostenrahmen zu gewährleisten, bietet die Kanzlei für gewerblichen Kunden Beratungsverträge an.

  • Beratung im Vorfeld (Angebot, Leistungsverzeichnis, Vertrag)
  • Sicherung/Durchsetzung vertraglicher Ansprüche
  • Nachträge
  • Sicherheitseinbehalt
  • Durchführung selbständiger Beweisverfahren
  • Werklohnanspruch bei Kündigung des Vertrages
  • Vertragsgestaltung, AGB
  • Außergerichtliche /gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten (Nachbesserung/Nacherfüllung) und Schadenersatzansprüchen