Bauherrenberatung
Anwaltliche Bauherrenberatung mit der Kanzlei Bertozzi
„Das Baurecht in der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet die Gesamtheit aller Gesetze, Verordnungen und verbindlichen Bestimmungen, die das Bauen betreffen. Differenziert wird das Baurecht in das private- sowie das öffentliche Baurecht.“ – Quelle: wikipedia.orgFachgerechte Beratung für Ihr Bauvorhaben
Ein umfassendes Tätigkeitsgebiet der Kanzlei ist die anwaltliche Bauherrenberatung. Die anwaltliche Bauherrenberatung richtet sich an angehende Bauherren die den Entschluss getroffen haben ein Bauprojekt zu realisieren. Bei jedem der verschiedenen Modalitäten der Errichtung oder des Kauf eines Bauwerks sind rechtliche Risiken und Fallstricke zu beachten. Ob es sich hierbei um den Erwerb des Grundstückes zur Bebauung, den Erwerb vom Bauträger, die freie Planung, den Generalunternehmer (inkl. Planungsleistung), oder den Erwerb eines Hauses von einem „Fertighausanbieter“ handelt.
Die Kanzlei Bertozzi berät seit Jahren Werkvertragsunternehmen und planende Ingenieure. Sie erhalten zu dem rechtlichen Know-how, auch einen geschulten Blick für technische Details und techn. Abläufe.
- Rechtliche Absicherung Ihres Bauprojekts
- Vorabprüfung Ihrer Verträge*
- Sachgerechte Kostenüberprüfung
- Sichere Begleitung während des Bauprozesses
- Fachgerechte Beratung in Ihrem Interesse
- Wir kennen alle Fallstricke!
- Bewährtes Netzwerk von Sachverständigen, Fachingenieuren und Architekten
Planen Sie voraus!
Für werdende Bauherren ist es ratsam die Kanzlei bereits im Vorfeld der Planung zu kontaktieren, bevor Kreditverträge, Architektenverträge, Bauträgerverträge oder Generalunternehmerverträge abgeschlossen werden. In einem Erstberatungsgespräch können sich die Bauherren über die rechtliche Realisierbarkeit des Vorhabens, der Vorgehensweise und über die „Branchen Tricks“ der jeweiligen Vertragspartner informieren und Vermeidungsoptionen besprechen. Gerade auch die Vereinbarung sachgerechter Abschlagszahlungen sichert Ihren Leistungserfolg.
Die Aushandlung und Kontrolle der Verträge, ob Grundstückskaufverträge, Notarverträge, Bauträgerverträge, Architektenverträge und Werkverträge ist entscheidende Aufgabe des Büros.
Eine Einschätzung, ob die erhaltenen Angebote sachgerecht und wirtschaftlich sinnvoll sind, kann der Laie meist nicht überblicken. Die anwaltliche Bauherrenberatung wird veranschlagte Kosten überprüfen. Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen werden vereinbart und überprüft. Sicherungseinbehalte und Vertragsstrafen werden vereinbart. Fertigstellungsfristen vereinbart.
Gerade auch im Hinblick auf die Finanzierung des Bauvorhabens, sind tückische Fallstricke zu beachten, auf die Sie von provisionsgelenkten Finanzierungsberatern nicht hingewiesen werden.
Durch Einschaltung von Handelsvertretern bei Fertighausfirmen sind schwerwiegende rechtliche Nachteile und Zwangssituationen für Bauherren vorprogrammiert.
Was Sie zu beachten haben
Die Bauberatung durch einen Handelsvertreter eines Fertighausunternehmens birgt extreme Risiken. Denn die Bauberatung durch einen Handelsvertreter wird meist nur darauf abzielen, Sie zu einer Unterschrift unter einen Werkvertrag zu motivieren. Eine Beratung durch den Handelsvertreter im Hinblick auf eine rechtliche Realisierbarkeit des Vorhabens wird nicht geleistet werden können. Durch geschickte vertragliche Gestaltung gehen Planungsfehler schnell zu Lasten der Bauherren und Sie sind in dem Vertragswerk gefangen, oder sind nur durch aufwendige Gerichtsprozesse einzuklagen. Die Strategie der Kanzlei ist gerade auf die Vermeidung von Prozessen ausgelegt.
Vor diesen Tatsachen verschließt man im Eifer der Hausplanung häufig die Augen und nur zu oft ist eine Unterschrift zu schnell unter einen Vertrag gesetzt.
Schlüsselfertiges Bauen wird meist zum Festpreis ausgeschrieben. Über ein ausgeklügeltes System von Nachträgen wird von Generalunternehmerseite spielend eine Steigerung des Preises zu erreichen sein.
Meist wird es Überraschungen geben, nachdem das Bodengutachten da ist. Hier wird durch den Unternehmer versucht werden, deutlich höhere Kosten geltend zu machen, ja nachdem wie die Bauwerksabdichtung zu erfolgen hat. Auch hier ist es ratsam überprüfen zu lassen, ob die gemachten Vorschläge des Anbieters zu den Anforderungen passen. Notwendig ist es durch ein Baugrundgutachten bereits im Vorfeld der Planung die Anforderungen an die Bauwerksabdichtung ggf. der Höhenlage feststellen zu lassen.
Dem Ratsuchenden ist es bei der anwaltlichen Bauherrenberatung überlassen, ob hier anstehende Fragestellungen im Wege einer pauschal vergüteten Erstberatung beantwortet werden, oder ob es ggf. Sinn macht, Verträge speziell aufzusetzen und/oder anzupassen.
Mit der Kanzlei kann eine anwaltliche Bauherrenberatung gebucht werden, die eine rechtliche Begleitung für Ihr Projekt vorsieht. Beachten Sie, dass Sie eine Vielzahl von Verträgen abschließen müssen, um Ihr Projekt abzuwickeln.
Unbedingt überprüft werden müssen Bürgschaftsbestellungen, Vorauszahlungen, vertragliche Regelungen zur Angebotsabgabe durch den Kunden, nicht bindende Fertigstellungstermine, etc. um nur exemplarisch die vertraglichen Tricks der Fertighaus-Branche zu nennen.
Die Kanzlei verfügt über ein bewährtes Netz an technischen Sachverständigen, Fachingenieuren und Architekten.
In einer Erstberatung, werden Sie für die anstehenden Fragen und Entscheidungen vorbereitet und sensibilisiert, so können Sie die richtigen Weichen für ihr Bauprojekt stellen.
Beachten Sie, dass im Zweifel nur Ihr Anwalt eine unabhängige – ausschließlich in Ihrem Interesse – Beratung leisten wird.