Werkvertragsrecht
Wir kümmern uns um Ihre Belange im Baurecht und Architektenrecht

Fachgerechte Beratung im Werkvertragsrecht
Eine wirtschaftlich vernünftige Strategie muss grundsätzlich auf Prozessvermeidung gerichtet sein. Deshalb ist gerade die Beratung im Vorfeld, die textliche Gestaltung der Verträge entscheidend. Dies bietet den Vorteil, dass strittige Auseinandersetzungen optimal vorbereitet sind.
Um für den Rechtssuchenden einen verlässlichen Kostenrahmen zu gewährleisten, bietet die Kanzlei für gewerblichen Kunden Beratungsverträge an.
- Beratung im Vorfeld (Angebot, Leistungsverzeichnis, Vertrag)
- Sicherung/Durchsetzung vertraglicher Ansprüche
- Nachträge
- Sicherheitseinbehalt
- Durchführung selbständiger Beweisverfahren
- Werklohnanspruch bei Kündigung des Vertrages
- Vertragsgestaltung, AGB
- Außergerichtliche /gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten (Nachbesserung/Nacherfüllung) und Schadenersatzansprüchen